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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Truckteam Containerlogistik GmbH

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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Truckteam
Containerlogistik GmbH, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder
ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Truckteam
Containerlogistik GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Für speditionelle Leistungen gelten ergänzend
und vorrangig die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).

 

2. Unternehmensbeschreibung
Die Truckteam Containerlogistik GmbH ist Logistikpartner für internationale Containertransporte mit Schwerpunkt auf
temperaturgeführten Transporten in Überseecontainern. Wir erbringen logistische Dienstleistungen, insbesondere die
speditionelle Abwicklung von Containerverkehren, mit Ausnahme konzessionspflichtiger Transporte. Der Transport
erfolgt ausschließlich über sorgfältig ausgewählte Subunternehmer - eigene Fahrzeuge halten wir nicht vor.

 

3. Vertragsparteien und Kundenkreis
Unsere Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne von Paragraf 14 BGB sowie an gewerbliche Auftraggeber.

 

4. Zahlungsbedingungen
Das reguläre Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Eine
abweichende Vereinbarung des Zahlungsziels, z. B. 14 Tage mit 2 % Skonto, erfolgt ausschließlich aus Kulanz und
kann jederzeit von der Truckteam Containerlogistik GmbH widerrufen oder angepasst werden. Zahlungen gelten erst als
geleistet, wenn sie auf unserem Geschäftskonto eingegangen sind.

 

5. Besondere Hinweise für Kunden
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir alle Extrakosten (z. B. Personalmehrkosten, Lagergeld, Kosten für
verspätete Anlieferungen), die aufgrund von aktuellen Verzögerungen in deutschen Seehäfen entstehen, ablehnen. Alle
Aufträge sowie auftragsrelevanten Änderungen sind ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
auftrag@truckteam-containerlogistik.de. Wir bearbeiten ausschließlich Aufträge und Änderungen, die an diese
E-Mail-Adresse gesendet werden. Alle Kosten, die durch fehlende Informationen oder durch die Nichtverwendung des
genannten Postfachs entstehen, werden von uns nicht übernommen.

 

6. Haftung
Die Haftung der Truckteam Containerlogistik GmbH richtet sich nach den Regelungen der jeweils aktuellen Fassung der
ADSp. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

 

7. Pflichten des Auftragnehmers
Fahrzeuge: Der Auftragnehmer hat ausschließlich technisch einwandfreie, verkehrssichere und den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Fahrzeuge einzusetzen. Fahrzeuge müssen sauber, geruchsfrei und für den vereinbarten
Transportzweck geeignet sein. Für temperaturgeführte Transporte sind die Fahrzeuge mit einem funktionstüchtigen,
kalibrierten Temperaturaufzeichnungsgerät auszustatten.
Personal und Qualifikation: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle eingesetzten Fahrer im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis und aller erforderlichen Zusatzqualifikationen sind. Fahrer müssen über ausreichende Sprachkenntnisse
verfügen, um Sicherheits- und Transportanweisungen zu verstehen. Regelmäßige Schulungen zu Ladungssicherung,
Sicherheitsbestimmungen und kundenrelevanten Anforderungen sind sicherzustellen.

Frachtbriefe und Liefernachweise: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vollständige, korrekt ausgefüllte und vom
Empfänger bestätigte Frachtbriefe sowie Liefernachweise vorzulegen. Diese sind unverzüglich, spätestens innerhalb
von 24 Stunden nach Ablieferung, an die Truckteam Containerlogistik GmbH zu übermitteln. Abweichungen,
Beschädigungen oder Mengenunterschiede sind sofort schriftlich zu dokumentieren und zu melden.
Informationspflichten: Der Auftragnehmer informiert die Truckteam Containerlogistik GmbH unverzüglich über
Verzögerungen, Schäden oder sonstige Leistungsstörungen. Alle für die Durchführung des Transports relevanten
Informationen sind rechtzeitig mitzuteilen.

 

8. Einsatzverpflichtung und Kündigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Transporte mit den zugesagten Kapazitäten zu erbringen. Hat der
Auftragnehmer zugesagt, Transporte für einen bestimmten Zeitraum oder mit einer bestimmten Anzahl an Fahrzeugen
durchzuführen, ist ein vorzeitiger Abzug dieser Kapazitäten nur mit einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen
zulässig, sofern nicht ein wichtiger Grund im Sinne von Paragraf 314 BGB vorliegt. Erfolgt eine Kündigung oder ein
Kapazitätsabzug ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ("zur Unzeit"), haftet der Auftragnehmer für alle
hierdurch entstehenden Schäden, insbesondere für Mehrkosten durch den Einsatz von Ersatzunternehmern sowie für
entgangenen Gewinn. Eine ordentliche Kündigung von Rahmenverträgen ist mit einer Frist von 4 Wochen zum
Monatsende möglich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.

 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Walsrode. Die Truckteam
Containerlogistik GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter der HRB-Nummer 209208.

 

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

 

11. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Der Auftragnehmer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit es auf Ansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis beruht und diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Aufrechnung gegen
Forderungen der Truckteam Containerlogistik GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Frachtpapieren, Liefernachweisen oder sonstigen
für die Abrechnung notwendigen Dokumenten ist ausgeschlossen.

 

12. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Unterlagen, Daten
und Kenntnisse über die Truckteam Containerlogistik GmbH, deren Kunden und Geschäftspartner streng vertraulich zu
behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte darf nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Truckteam Containerlogistik GmbH erfolgen, es sei denn, eine Offenlegung ist aufgrund
gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich. In diesem Fall ist die Truckteam Containerlogistik GmbH unverzüglich
schriftlich zu informieren.

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Stand: 05.02.2024

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